Beschluss:

Dem Stadtrat wird empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss zur Errichtung der o.g. PV Anlage zu fassen und gleichzeitig den Beschluss zu fassen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Bei der Planung ist zu beachten, dass die Einzäunung 20 cm über Boden geplant wird und die Eingrünungsmaßnahmen nicht nur vorgenommen, sondern auch gepflegt und bei Bedarf entsprechend ersetzt werden.