Beschluss:

 

Mit den Umbaumaßnahmen und den geplanten Nutzungen besteht Einverständnis.

Hinsichtlich der beiden Gauben an der Südseite, welche nah am Ortgang situiert sind, hat entsprechend der Vorgaben der Baugestaltungssatzung eine Bauberatung mit dem Antragssteller zu erfolgen. Hier sind in Abstimmung mit dem Raumprogramm Verbesserungen anzustreben.

Der Außenbereich ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Hierfür sind Detailpläne vorzulegen. Für die Gestaltung und Nutzung des Außenbereichs erfolgt nach Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes eine gesonderte Beschlussfassung.