Sitzung: 22.05.2019 SR/005/2019
- Die
Stadt hat sich im Februar erneut an das Ministerium gewandt und um die
Etablierung eines zumindest teilstationären Blitzers in Neustädtlein
bemüht. Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass nach erneuter Prüfung
die Voraussetzungen (Unfallschwerpunkt und –brennpunkt) nicht gegeben sind
und somit dem Antrag auf Errichtung einer solchen Anlage nicht
stattgegeben wird.
- Der
BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat Klage gegen den Freistaat Bayern wegen
der Planfeststellung zur geplanten Ostumfahrung beim Bay. Verwaltungsgerichtshof
erhoben. Von Privaten sind keine Klagen bekannt.