• Die Stadt hat sich im Februar erneut an das Ministerium gewandt und um die Etablierung eines zumindest teilstationären Blitzers in Neustädtlein bemüht. Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass nach erneuter Prüfung die Voraussetzungen (Unfallschwerpunkt und –brennpunkt) nicht gegeben sind und somit dem Antrag auf Errichtung einer solchen Anlage nicht stattgegeben wird.
  • Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat Klage gegen den Freistaat Bayern wegen der Planfeststellung zur geplanten Ostumfahrung beim Bay. Verwaltungsgerichtshof erhoben. Von Privaten sind keine Klagen bekannt.