Beschluss:

Die lt. der Anlage 1 beschriebenen Stellungnahmen (s. Anlage 1/Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Blätter 1-7) jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 1 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die vom Ingenieurbüro Willi Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 26.04.2013, geändert am 15.05.2013, jetzt in der Fassung vom 24.07.2013 mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit verbindlich festgestellt.

 

Die 5. Änderung des FNP bezieht sich auf folgenden Bereich:

-           Teilfläche des Flurstück Nr. 256 Gemarkung Waldhäuslein.

Vorgesehen ist eine Ausweisung als Sonderbaufläche für Windkraftnutzung

gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 i.V. und § 1 Abs. 8 Bau-gesetzbuch (BauGB) der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen..