Beschluss:

 

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Eine Befreiung von der Einhaltung der Festsetzung an die Baulinie nicht zu überbauen, wird zu gelassen. Die geplante Dachgaube ist als Einzelgaube auszubilden, die Summe der Dachgauben darf ein Drittel der Dachlänge nicht überschreiten.