Beratung und Diskussion:

 

Die vorliegende Planung wird vorgestellt und angemerkt, dass die große Gaube auf der südlichen Dachfläche zwar nicht der Gestaltungssatzung entspricht aber, da es sich hier um eine Scheune handelt, bei der man sich vorstellen könnte, dass der Baukörper durchaus eine Aufzugsgaube, wie sie in Dinkelsbühl häufig vorkommen, haben könnte. Das Stadtbauamt hat eine Skizze wie die Gaube als Aufzugsgaube wirken könnte vorgelegt. Das Gremium befürwortet diese vorgeschlagene Planung zur Umsetzung.

 

Auf der nördlichen Dachfläche wird eine Schleppgaube mit drei Fenstern zur Belichtung des Bades im Dachgeschoss geplant, die nicht der Gestaltungssatzung entspricht, da hier aber eine enge Reihe zwischen den Häusern besteht, d.h. der Abstand zum Nachbargebäude so gering ist, dass von der Straße „Fladergasse“ die Dachgaube nicht einsehbar wäre, könnte man eine Befreiung von der Gestaltungssatzung aussprechen. Der Bauausschuss lässt sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und fordert eine Verkleinerung der Gaubenbreite bzw. die Ausbildung als zwei Gauben.

 

Beschluss:

 

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis, wenn die Gestaltung der Gaube auf der südlichen Dachfläche entsprechend dem Vorschlag übernommen wird und die überbreite Gaube auf der nördlichen Dachfläche verkleinert wird bzw. in zwei Gauben aufgeteilt wird.