Beratung:

 

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes stellt Herr Stadtrat Dr. Lammel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt abzusetzen und im Stadtrat zu behandeln. 2017 sei der damalige Entwurf auch im Stadtrat diskutiert und der entsprechende Beschluss gefasst worden.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Hammer wies als Sitzungsleiter darauf hin, dass der Antragsteller ein Bescheidungsinteresse habe und innerhalb von 3 Monaten nach Bayerischer Bauordnung oder VwVfG eine Entscheidung über den Bauantrag getroffen werden muss. Laut Geschäftsordnung der Stadt Dinkelsbühl obliegt dem Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss  die Angelegenheiten des Bauwesens und die Denkmalpflege und Stadtbildpflege bei Vorhaben die der Baugenehmigungspflicht unterliegen.

 

Die Abstimmung der Mitglieder des Ausschusses zum Antrag von Herrn Dr. Lammel ergab mit 4:2 Stimmen, eine Befürwortung der Vertagung in den Stadtrat, da nach Meinung der Stadträte die aktuelle Planung stark von der Planung von 2017 abweicht. Nach einer kurzen Beratung der Fraktionsführer mit dem Oberbürgermeister einigte man sich, dass das Vorhaben vom Architekten und Betreiber heute im Bauausschuss vorgestellt werden darf, es erfolgen aber keine Nachfragen und kein Empfehlungsbeschluss.

 

Daraufhin stellt Herr Architekt Büchler das Bauvorhaben mit 65 Pflegeplätzen, darunter auch Palliativ-Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätzen und Wohnungen für die Mitarbeiter vor. Er weist auf die leichte Drehung des mittleren Baukörpers hin und stellt die klare Gliederung und das strenge Achsraster heraus. Der Baukösrper für die Wohnungen im 3.OG wird zurückgesetzt, damit er nicht von Unten für den Passanten in Erscheinung tritt. Außerdem wird die Fassadengestaltung erläutert und darauf hingewiesen, dass die Stellplätze versickerungsfähig ausgebildet werden.

 

Herr Eisen, der Leiter der bestehenden Einrichtung erläutert, die auch schriftlich den Stadträten zugegangene Stellungnahme zu dem Bauvorhaben.

 

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird nach dem Vortrag des Architekten und der Stellungnahme des Betreibers ohne Diskussion und Nachfragen der Stadträte abgesetzt und in die nächsten Sitzung des Stadtrats vertagt.