Beschluss:

 

Das Teilstück zwischen der Brücke und der Straße nach Mönchsroth soll auf einer Ausbaubreite von 3,5 m asphaltiert werden. Ein entsprechendes Verfahren mit Förderung ist einzuleiten. Eine Umsetzung erfolgt 2020. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.