Beschluss:

Die bei der öffentlichen Auslegung aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingereichten Stellungnahmen sind in der linken Spalte der Anlage 01 beschrieben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie auch die Stellungnahmen der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 02 beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei beiden Anlagen (01 und 02) steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen (im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht) in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. den Anlagen 01 und 02 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“ vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit den Anlagen 01 (Teil 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit/Bürger) und 02 (Teil 2 – Beteiligung der Behörden) der Plan zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.06.2019 selbst, die Begründung und der Umweltbericht vom 25.06.2019, sowie die vom Stadtrat schon am 20.03.2019 bestätigten Unterlagen wie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das geplante Baugebiet Gaisfeld IV - Bauabschnitt 1 vom 05.03.2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 12.03.2019, die NATURA (FFH) 2000 – Verträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Gaisfeld III & IV vom 15.12.2014 sowie das Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum geplanten Baugebiet vom 26.07.2018.

 

Die vom Planungsbüro Härtfelder-IT GmbH, 91438 Bad Windsheim, Seb.-Münster-Str. 6 gefertigte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.06.2019, mit Begründung und Umweltbericht vom 25.06.2019 wird hiermit verbindlich festgestellt. Die 16. Änderung des FNP bezieht sich auf folgenden Bereich: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gaisfeld IV – Bauabschnitt I. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.