Beschluss:

Die bei der öffentlichen Auslegung aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingereichten Stellungnahmen sind in der linken Spalte der Anlage 01 beschrieben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie auch die Stellungnahmen der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 02 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei beiden Anlagen (01 und 02) steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen (im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht) in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. den Anlagen 01 und 02 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“ vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit den Anlagen 01 (Teil 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit/Bürger) und 02 (Teil 2 – Beteiligung der Behörden) der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.06.2019 selbst, die Begründung und der Umweltbericht vom 25.06.2019, sowie die vom Stadtrat schon am 20.03.2019 bestätigten Unterlagen wie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das geplante Baugebiet Gaisfeld IV - Bauabschnitt 1 vom 05.03.2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 12.03.2019, die NATURA (FFH) 2000 – Verträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Gaisfeld III & IV vom 15.12.2014 sowie das Pflegekonzept für die Kompensationsflächen zum geplanten Baugebiet vom 26.07.2018.

 

Der vom Planungsbüro Härtfelder-IT GmbH, 91438 Bad Windsheim, Seb.-Münster-Str. 6 gefertigte Bebauungsplanentwurf „Gaisfeld IV – Bauabschnitt I“ mit integriertem Grünordnungsplan bzw. mit den Teilen A. PLANTEIL im Maßstab 1 : 1000, B. PLANZEICHEN, und C. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN samt Verfahrensvermerken in der Fassung vom 25.06.2019 wird hiermit als Satzung beschlossen – der Satzungstext ist im gesonderten Textteil (vor C. Textliche Festsetzungen) zum Bebauungsplan enthalten.

 

Die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan (nach Genehmigung der 16. Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung) gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich (Fränkische Landeszeitung) bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.