Beschluss:

 

Das im Sachverhalt dargestellte Nahwärmenetz wird in den Teilgebieten 1-7 des Baugebietes Gaisfeld BA1 gebaut. In den Kaufverträgen für die Teilgebiete 1-7 ist ein dinglich gesicherter Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung durch die Stadtwerke Dinkelsbühl zu vereinbaren.

Die Gewinnung zusätzlicher regenerativer Energie bzw. Entwicklung des Wärmepreises insbesondere in den Mietwohnungen bzw. dem sozialen Wohnungsbau ist darzustellen und sozial verträglich zu gestalten.

Die weitere Behandlung erfolgt im Werkausschuss.