Beschluss:

A.   Aufstellung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt die 01. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ vom 24.07.2019 zur Umsetzung des Vorhabens der Diakonie Neuendettelsau zwecks Errichtung von vier Wohngebäuden als Wohnheim und Neubau einer Förderstätte für Menschen mit Behinderung.

 

Das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Flst. Nr. 1741/7 Gemarkung Dinkelsbühl) wird wie folgt begrenzt:

 

Þ     im Norden durch den weiterhin bestehenden Kinderspielplatz bzw. durch die Flst.Nr. 1738/5 Gemarkung Dinkelsbühl

 

Þ     im Osten durch die Grundstücke die Grundstücke Flst.Nrn. 1738/13 und 1665/3 Gemarkung Dinkelsbühl

 

Þ     im Süden durch die Sonnenstraße (Flst.Nrn. 1665/1 und 1665/10 Gemarkung Dinkelsbühl)

 

Þ     im Westen durch die Grundstücke mit den Flst.Nrn. 1741/1 (Anwesen Kreuzweide 13), 1741/12 (Anwesen Kreuzweide 11a), und 1741/5 (Anwesen Kreuzweide 9), jew. Gemarkung Dinkelsbühl

 

und wird als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, Größe 4.157 qm (Flst. 17417/7 Gmkg. Dinkelsbühl) ausgewiesen (= A. Aufstellungsbeschluss).

 

B.   Billigung der Planunterlagen vom 24.07.2019

Das Bauleitplanverfahren ist gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Von der hier gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, wird Gebrauch gemacht. Im beschleunigten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet keine Anwendung.

 

Grundlage des Bauleitplanverfahrens ist der Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ vom 24.07.2019, sowie die Begründung vom 24.07.2019, die Schalltechnische Untersuchung der SoundPLAN GmbH vom 17.06.2019 und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Büro für Naturschutzplanung und ökologische Studien (Diplom-Biologe Ulrich Meßlinger) vom 29.03.2018. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur 1. Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Am Kreuzespan vom 24.07.2019 (= B. Billigung der Plangrundlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Kreuzespan vom 24.07.2019)

 

C.   Öffentliche Auslegung

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf der Grundlage des Planentwurfes vom 24.07.2019 die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bzw. die förmliche Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten und durchzuführen (= C. Beschluss zur Öffentlichen Auslegung)

Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl hinzuweisen. Zeitgleich soll die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.