Beschluss:

Es werden folgende Plätze in den Kindertagesstätten ab 01.09.2019 im Planungszeitraum bis 2022 als bedarfsnotwendig anerkannt:

 

1.       Kinder unter 3 Jahren:                                         132 Plätze

2.       Kinder zwischen 3 und 6 Jahren:     466 Plätze

3.       Schulkinderbetreuung/Hort                             100 Plätze