Beschluss:

 

 

Der Bericht dient zur Kenntnis.

 

 

Zwischenbericht von Herrn Stadtkämmerer Wegert zu „Kindergärten Gaisfeld“:

 

Der Förderantrag wurde am 27. August 2019 bei der Regierung eingereicht. Pro Einrichtung 50 Regelplätze, davon 1 Integrationsplatz, 24 Plätze für Krippenkinder und 25 Hortplätze.

 

Momentan läuft die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für die beiden Kindergärten und die Vorbereitung der Ausschreibungen. Nach Vorliegen der Bewilligungen bzw. der Unbedenklichkeitsbescheinigungen soll dann im Mai 2020 mit dem Bau begonnen werden.

 

 

Baukosten nach Kostenermittlung                                                                       7.539.700 €

vom 23. August 2019

Härtner ito architekten PartGmbB

 

 

Geplante Finanzierung:

Zuweisung gem. Art. 27 BayKiBiG i. V. m. 10 BayFAG:                  3.632.410 €

(65% bzw. höchstmöglich)

Zuweisung 4. Sonderinvestitionsprogramm:                                    1.397.082 € (25 % Aufschlag)

Kinderbetreuungsfinanzierung                                                                                                                                     (Aufstockung auf FAG-Förderung auf bis zu 90%)

 

Zuweisung Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau:                                 459.566 € (25 % Aufschlag)

der Schulkindbetreuung (Aufstockung auf

FAG-Förderung auf bis zu 90%)

 

Eigenmittel Große Kreisstadt Dinkelsbühl:                                       2.050.642 € (27 %der
                                                                                                                                                                      Gesamtkosten

 

Gesamtkosten:                                                                                                              7.539.700 €

 

 

 

Leider gibt es hier zumindest einen vorläufigen Wermutstropfen. Ursprünglich hieß es nämlich, dass bei einer Antragstellung bis 31.08. die Chancen für die zusätzliche Förderung im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms 2017 – 2020  - Aufschlag von 35 % auf die 65 %ige FAG-Förderung  - so gut wie sicher sind, nachdem der Freistaat Bayern aus eigenen Mitteln das überzeichnete Bundesprogramm verlängern wollte.

 

 

 

 

Soweit die Pressemitteilung des StMAS (Frau Schreyer) vom 02.08.2019. Wie wir jetzt auf unseren am 27.08.19 eingereichten Antrag von der Regierung von Mittelfranken mitgeteilt bekamen, hat der Ministerrat am 03.09.19 die geförderten Plätze lediglich um 8.000 auf 50.000 Plätze für ganz Bayern angehoben. Unser Antrag könne daher im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogramms nicht mehr berücksichtigt werden und deshalb wäre nur eine 65 %ige FAG-Förderung möglich.

 

Nach einigen Telefonaten mit der Regierung, unserem Landtagsabgeordneten und dem Bayerischen Städtetag und dem Gemeindetag sind wir aber zwischenzeitlich optimistisch, dass der 35 %ige Zuschlag doch klappen wird. Offensichtlich wird es diesbezüglich in den nächsten Tagen eine Aussage der Staatsregierung geben. Der Städtetag sprach von einem handwerklichen Fehler des Ministeriums, das offensichtlich bei der Anhebung der Plätze von einem falschen Bedarf ausgegangen ist. Wir haben diesbezüglich auch einen Brief direkt an Frau Staatsministerin Schreyer auf den Weg gebracht.

 

Als Nächstes werden wir die entsprechenden Kaufverträge sowie eine Bauvereinbarung mit den künftigen Eigentümern vorbereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.