Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages gem. Art. 18b GO - vertreten durch Frau S. Klenk, Herrn W. Graser und Herrn H. Beuthner und eingereicht am 17.03.2015
Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages gem. Art. 18b GO - vertreten durch Frau S. Klenk, Herrn W. Graser und Herrn H. Beuthner und eingereicht am 17.03.2015