Sitzung: 06.11.2013 BGUA/009/2013
Vorlage: VI/098/2013
Beschluss:
- Mit der Baumaßnahme besteht für Flur-Nr. 850 Einverständnis. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherrn vorzunehmen.
- Mit der Baumaßnahme besteht für Flur-Nr. 849 Einverständnis. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherrn vorzunehmen.