Beschluss:

 

  1. Mit der Baumaßnahme besteht für Flur-Nr. 850 Einverständnis. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherrn vorzunehmen.
  2. Mit der Baumaßnahme besteht für Flur-Nr. 849 Einverständnis. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherrn vorzunehmen.