Sitzung: 06.11.2013 BGUA/009/2013
Vorlage: VI/099/2013
Beschluss:
- Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Sämtliche Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen.
- Die Situierung des Baukörpers hat so zu erfolgen, dass der Abstand zu Flur-Nr. 609/6 nicht mehr als 5 m betragen darf.
- In der Tiefe ist die Baulinie zum Nachbaranwesen Flur-Nr. 609/2 einzuhalten.