Als Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung formuliert:

„Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Sämtliche Erschließungskosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Antrag wird abgelehnt.
  2. Der Antrag wird wegen der besonderen Bedeutung in den Stadtrat verwiesen.