Beschluss:

 

Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander:

 

Die bei der öffentlichen Auslegung des Städtebaulichen Rahmenplans und des Erläuterungsberichts Campus 2040 vom 19.11.2019 aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingereichten Stellungnahmen sind in der linken Spalte der Anlage 01 beschrieben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 02 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei beiden Anlagen (01 und 02) steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen (im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht) in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. den Anlagen 01 und 02 sind Bestandteil des vorliegenden Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Städtebaulichen Rahmenplan und dem Erläuterungsbericht „Campus 2040“ (in der Fassung vom 19.11.2019) vorgebrachen Einwendungen und Bedenken mit den Antworten des Stadtrates (jew. rechte Spalte der Anlagen 01 und 02), hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander gerecht abgewogen wurden (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB). Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

 

Billigung des städtebaulichen Rahmenplans und des Berichtes vom 19.02.2020

 

Gegenstand und Bestandteil dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit den Anlagen

 

AL_01 – Abwägung-Teil-I-Öffentlichkeit/BürgerInnen_19-02-2020

AL_02 – Abwägung-Teil-II-Behörden-Träg-öff-Bel_19-02-2020

 

auch die Anlagen (alle Pläne jew. in der Fassung vom 19.02.2020)

 

AL_03 – Städtebaul-Rahmenplan_mit-Luftbild_19-02-2020

AL_04 – Erläuterungsbericht_Campus2040_19-02-2020

AL_05 – Pläne-1-und-5_DKB-VU_Nutzung-EG_Verkehr-A0_1000

AL_06 – Plan-Dinkelsbühl-VU_Nutzung_OG_19-02-2020

AL_07 – Plan-Dinkelsbühl-VU_Bauzustand_19-02-2020

AL_08 – Plan-Dinkelsbühl-VU_Eigentumsverhältnisse

AL_09 – Plan-Dinkelsbühl-VU_Schwarzplan_19-02-2020

AL_10 – Plan-DKB-VU_Analyseplan_Funktionale-und-städtebaul-Missstände

AL_11 – DKB_Nutzer_Personenanzahl-pro-Jahr_19-02-2020

AL_12 – Bestand-Analyse-Grünstrukturen-mit-Erweit-Wirtschaftsschule

 

 

Abschluss der „vorbereitenden Untersuchungen“

 

Die einer Sanierungssatzung vorausgehenden „vorbereitenden Untersuchungen“ (§ 141 Abs. 1 BauGB) gelten hiermit als durchgeführt.

 

Auf Empfehlung der Regierung von Mittelfranken wird der Satzungsbeschluss zunächst zurückgestellt, dafür die Altstadt-Wörnitzvorstadt, das Sanierungsgebiet-Ost (Feuchtwanger Straße etc.) und Dinkelsbühl-Süd ein gemeinsames Sanierungsgebiet festgesetzt werden soll. Dieser Satzungsbeschluss ergeht nach Abschluss der Voruntersuchungen und erforderlichen Beteiligungen und Auslegungen für alle Bereiche in einem Verfahren.