Beschluss:

Mit der Vergabe der Ingenieurleistungen zu den Bedingungen des vorgenannten Angebotes besteht Einverständnis.

Es wird beschlossen, auf der Basis des Angebotes einen Ingenieurvertrag abzuschließen für die Leistungsphasen 1 – 4; dies entspricht Honorarkosten in Höhe von 69.050,15 EUR.