Beschluss:

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET WALDECK-OST“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches im qualifizierten Verfahren aufgestellt.

 

Grundlage des Aufstellungsbeschlusses sind das Deckblatt zur 03. Änderung des Bebauungsplanes "GEWERBE- und INDUSTRIEGEBIET WALDECK - OST" als Plan- und als Textteil, die Begründung, der Planentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung, jew. vom 27. November 2013.

 

Der Geltungsbereich der Änderung auf der Grundlage der 03. Änderung des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen aus den Grundstücken 16, 197, 187 und 188 sowie die Grundstück mit den Flst.Nrn. 189, 190, 191 und 192 und dazu im südöstlichen Planbereich Teilflächen aus den Grundstücken 186, 193, 194 und 195 – alle jeweils Gemarkung Waldeck.

 

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst damit den im bestehenden Bebauungsplan (rechtswirksam seit dem 24.07.2002 i.d.F. vom 19.09.2013) als Grünfläche ausgewiesenen Bereich zwischen der Festsetzung des Gewerbegebietes und der Kreisstraße AN 43 sowie im östlichen Bereich die Grünfläche zwischen der Festsetzung des Gewerbegebietes und dem Weiherwehrweg (Flst.Nrn. 186 und 195/1 Gmkg. Waldeck).

 

Die Verfahren zur qualifizierten (3.) Änderung des Bebauungsplanes und des (9.) Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan sind (parallel) zügig durchzuführen.