Sitzung: 05.02.2014 BGUA/001/2014
Vorlage: VI/008/2014
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage wird erteilt. Sollte die Genehmigungsbehörde auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes bestehen, so wird dem Stadtrat empfohlen die Aufstellung des beantragten VEP zu beschließen. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.