Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage wird erteilt. Sollte die Genehmigungsbehörde auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes bestehen, so wird dem Stadtrat empfohlen die Aufstellung des beantragten VEP zu beschließen. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.