Sitzung: 05.02.2014 BGUA/001/2014
Vorlage: VI/014/2014
Beschluss:
Die Stadt Dinkelsbühl hat
weder zum Bebauungsplan selbst, noch zu den Inhalten in der Begründung und im
Umweltbericht Einwendungen vorzutragen – von Seiten der Stadt Dinkelsbühl als
zu beteiligende Behörde besteht mit dem Vorhaben Einverständnis.