Beschluss:

 

Mit der Erschließung gemäß Variante 2 besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen zu Umbau und Nutzungsänderung des sog. „Haus B“ im Spitalkomplex wird erteilt. Die individuellen Gestaltungselemente sind regelmäßig im Bauausschuss vorzustellen und abzustimmen.