Sitzung: 29.07.2014 SR/008/2014
Vorlage: VI/072/2014
Beschluss:
Die laut der Anlage
beschriebenen Stellungnahmen (siehe Anlage Blätter 1 bis 9, rechte Spalte) sind
die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und
Einwendungen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten
bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat
Dinkelsbühl billigt die Aufstellung des vorhandenen Bebauungsplanes
„Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Sinbronn-Ost“ sowie die 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl mit den beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen in der jeweiligen Fassung vom 29.07.2014 und
beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und
Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung der vorgenannten
Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei
Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt frühzeitig durch ortsübliche
Bekanntmachung.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.