Beschluss:

 

Die laut der Anlage beschriebenen Stellungnahmen (siehe Anlage Blätter 1 bis 9, rechte Spalte) sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt die Aufstellung des vorhandenen Bebauungsplanes „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Sinbronn-Ost“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der jeweiligen Fassung vom 29.07.2014 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung der vorgenannten Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.