Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Hinsichtlich der Gaubenbreite wird eine Abweichung von der Baugestaltungssatzung zugelassen. Gestalterische Verbesserungen (Fenster Westansicht, Abwalmen der Dachgaube, Reduzierung der Dachüberstände) werden in Abstimmung mit dem Stadtbauamt vorgenommen.