Beschluss:

Ohne Beschluss!

Das Bauvorhaben ist in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig. Der Antrag wird zurückgestellt. Der Bauherr ist entsprechend der Vorgaben des Gremiums zu beraten (erhebliche Reduzierung des Baukörpers in Höhe und Breite – Anlehnung an den Bestand – und Freihalten der Grünfläche).