Sitzung: 28.01.2015 SR/002/2015
Vorlage: 3/005/2015
Beschluss:
1. Abwägung – Behandlung der Einwendungen
und Änderungsvorschläge von Bürgern bzw. der Stellungnahmen/Einwendungen von
Trägern öffentlicher Belange und der Behörden
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Bürgerschaft keine Einwendungen oder
Änderungsvorschläge vorgetragen wurden. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen
Stellungnahmen (zum Vorbringen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange / linke Spalte) – auf den Blättern 02 bis 23 jew. in der rechten Spalte
sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und
Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
ersten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (in der Zeit
vom 18.08. – 06.10.2014). Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in
der Anlage 01 (Blätter 02 bis 23) sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Was die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gaisfeld III betroffenen
Grundstücke / Grundstücksteilflächen (Flurnummern) sowie die Beschreibung zum
räumlichen Geltungsbereich betrifft, gelten die Ausführungen in der
Sachverhaltsdarstellung. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2013 lässt eine
konkrete Erklärung diesbezüglich vermissen – die Erklärung des Stadtrates zum
räumlichen Geltungsbereich und der betroffenen Flurnummern wurde am 29.07.2014
nachgeholt und wird mit Verweis auf die Aufstellung/Aufzählungen in der
Sachverhaltsdarstellung (mit geringfügiger Änderung/Ergänzung) bestätigt. In
der Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung ist die Beschreibung des
räumlichen Geltungsbereiches und ist die Aufzählung der betroffenen Flurnummern
noch aufzuführen.
3.
Billigung:
Der Bebauungsplan „GAISFELD III“
wurde in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzungen (insbesondere
das Planungsrecht und den Artenschutz betreffend) und entsprechend in der
Begründung und dem Umweltbericht (insbesondere die spezielle
artenschutzrechtliche Betrachtung (saB) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung
betreffend) erneut geändert und ergänzt.
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „GAISFELD III“ in Dinkelsbühl, i.d.F.
vom 28.01.2015 sowie die dazugehörige Begründung/mit Umweltbericht nebst allen
anderen Unterlagen, saB (in der Fassung vom 09.01.2015) und FFH –
Verträglichkeitsprüfung (in der Fassung vom 14.01.2015).
4.
Erneute
öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes
„GAISFELD III“, i.d.F. vom 28.01.2015, mit Begründung und Umweltbericht i.d.F.
vom 28.01.2015, sowie den bereits wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen,
ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, erneut
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB, erneut durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung wird eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche
Auslegung der vorgenannten Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Den Bürgern wird hierbei erneut Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu
äußern.
Zeitgleich erfolgt die erneute Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt
mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung.
5. Kein Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes
Die Stadt Dinkelsbühl bestätigt den Beschluss vom 29.07.2014 bzw. betont,
dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl aufzuheben
(vgl. § 1 Abs. 8 BauGB) war. Das Allgemeine Wohngebiet (WA) „GAISFELD III“
entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Die marginalen
Abweichungen des Flächennutzungsplanes werden im Hinblick auf die nicht
gegebene Parzellenschärfe des Flächennutzungsplanes toleriert; ein
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erübrigt sich aus diesem Grund.