Beschluss:

 

1.      Abwägung – Behandlung der Einwendungen und Änderungsvorschläge von Bürgern bzw. der Stellungnahmen/Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und der Behörden

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Bürgerschaft keine Einwendungen oder Änderungsvorschläge vorgetragen wurden. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen (zum Vorbringen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / linke Spalte) – auf den Blättern 02 bis 23 jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (in der Zeit vom 18.08. – 06.10.2014). Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (Blätter 02 bis 23) sind Bestandteile des Beschlusses.

2.      Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Was die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gaisfeld III betroffenen Grundstücke / Grundstücksteilflächen (Flurnummern) sowie die Beschreibung zum räumlichen Geltungsbereich betrifft, gelten die Ausführungen in der Sachverhaltsdarstellung. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2013 lässt eine konkrete Erklärung diesbezüglich vermissen – die Erklärung des Stadtrates zum räumlichen Geltungsbereich und der betroffenen Flurnummern wurde am 29.07.2014 nachgeholt und wird mit Verweis auf die Aufstellung/Aufzählungen in der Sachverhaltsdarstellung (mit geringfügiger Änderung/Ergänzung) bestätigt. In der Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung ist die Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches und ist die Aufzählung der betroffenen Flurnummern noch aufzuführen.

3.      Billigung:
Der Bebauungsplan „GAISFELD III“ wurde in der Planzeichnung und in den textlichen Festsetzungen (insbesondere das Planungsrecht und den Artenschutz betreffend) und entsprechend in der Begründung und dem Umweltbericht (insbesondere die spezielle artenschutzrechtliche Betrachtung (saB) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung betreffend) erneut geändert und ergänzt.


Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes GAISFELD III“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 28.01.2015 sowie die dazugehörige Begründung/mit Umweltbericht nebst allen anderen Unterlagen, saB (in der Fassung vom 09.01.2015) und FFH – Verträglichkeitsprüfung (in der Fassung vom 14.01.2015).

 

4.      Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes „GAISFELD III“, i.d.F. vom 28.01.2015, mit Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 28.01.2015, sowie den bereits wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB, erneut durchzuführen.

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung der vorgenannten Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei erneut Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.

 

Zeitgleich erfolgt die erneute Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung.

 

5.      Kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Dinkelsbühl bestätigt den Beschluss vom 29.07.2014 bzw. betont, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl aufzuheben (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB) war. Das Allgemeine Wohngebiet (WA) „GAISFELD III“ entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Die marginalen Abweichungen des Flächennutzungsplanes werden im Hinblick auf die nicht gegebene Parzellenschärfe des Flächennutzungsplanes toleriert; ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erübrigt sich aus diesem Grund.