Beschluss:

 

Mit der Erweiterung des gastronomischen Betriebs gemäß der vorliegenden Planung besteht Einverständnis. Für den zu entfernenden Baum muss eine Ersatzpflanzung in der maximal möglichen Größe erfolgen. Die erforderlichen Stellplätze für die Nutzungserweiterung sind bei der Stadt abzulösen.