Beschluss:

 

Die Stadt Dinkelsbühl hat weder zum Bebauungsplan einschl. der 4.  Flächennutzungsplanänderung, noch zu den Inhalten in den Begründungen Einwendungen vorzutragen – von Seiten der Stadt Dinkelsbühl als zu beteiligende Nachbargemeinde besteht mit dem Vorhaben Einverständnis.