Sitzung: 22.03.2023 SR/004/2023
Vorlage: 3/027/2023
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, für den oben dargestellten Geltungsbereich, die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Zweck der Errichtung eines
Gewerbegebietes mit der Errichtung einer E-Tankstelle und gleichzeitig eine
parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.
Sobald eine Planung vorliegt, kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können (§ 4 Abs. 1 BauGB), durchgeführt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt dann durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und
durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt
Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).
Hinsichtlich der Ladestation ist eine detaillierte Planung und ein Betriebskonzept bzw. ein Versorgungskonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.