Sitzung: 19.04.2023 SR/006/2023
Vorlage: 3/046/2023
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägungstabelle in der Anlage 01 als
Erklärung der Stadt gegenüber den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung zu. Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gegenüber dem
Plan-Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage
Hammerbuck“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt,
sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen
Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein
ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage
01 beschriebenen Stellungnahmen sind die Antwort des Stadtrates auf die
Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung – und damit Bestandteil des vorliegenden Beschlusses.
Die
Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Godts, die
Beschlussergebnisse den Trägern öffentlicher Belange, die Einwände, Anregungen
und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„PV-Freiflächenanlage Hammerbuck“ mit integriertem Vorhaben- und
Erschließungsplan, sowie den dazugehörigen Textlichen Festsetzungen (Anlagen 02
+ 03) in der Fassung vom
19.04.2023.
Öffentliche
Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hammerbuck“ durchzuführen.
Alle dazugehörigen Anlagen, sowie die umweltrelevanten
Informationen sind mit auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt durch ortsübliche
Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl. Die Planunterlagen können im Rathaus
bzw. im Stadtbauamt eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen auf
der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/) eingesehen werden.