Sitzung: 21.06.2023 SR/008/2023
Vorlage: 3/068/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, einen Bebauungsplan
mit der Bezeichnung „Gaisfeld IV – Bauabschnitt 2“ mit einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO und einem Sonstigen Sondergebiet Zweckbestimmung
Seniorenwohnen (SO) nach § 11 BauNVO mit integriertem Grünordnungsplan gemäß §
9 Abs. 1 BauGB, aufzustellen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „GAISFELD IV – Bauabschnitt 2“ in Dinkelsbühl vom 21.06.2023 und beschließt, den Bebauungsplan-Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (= Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung). Das Bebauungsplanverfahren ist im Parallelverfahren mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.