Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gaisfeld IV – Bauabschnitt 2“ mit einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO und einem Sonstigen Sondergebiet Zweckbestimmung Seniorenwohnen (SO) nach § 11 BauNVO mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, aufzustellen.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „GAISFELD IV – Bauabschnitt 2“ in Dinkelsbühl vom 21.06.2023 und beschließt, den Bebauungsplan-Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (= Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung). Das Bebauungsplanverfahren ist im Parallelverfahren mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.