Beschluss:

 

In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wurde im Umweltbericht das Kapitel 4.3 (Beurteilung von Eingriff und Ausgleich gemäß Biotopwertverfahren) von der Genehmigung heraus-genommen, da die Berechnung nach dem Biotopwertverfahren der Bayerischen Kompensations-verordnung (BayKompV) für Bauleitpläne (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BayKompV) keine Anwendung findet. Ebenso wurden im Umweltbericht die letzten beiden Absätze des Kapitels 6.2 (Monitoring) von der Genehmigung herausgenommen, da eine Nachbilanzierung bei einer wesentlichen Abweichung von der in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung getroffenen Annahme nicht haltbar wäre.

 

Der Stadtrat stimmt den oben genannten Änderungen bzw. den Maßgaben der Regierung von Mittelfranken im Genehmigungsschreiben vom 26.09.2022 zu (= Beitrittsbeschluss) und bestätigt damit die 20. FNP-Änderung v. 24.11.2021 und den Umweltbericht vom 24.11.2021, bei Berücksichtigung der Genehmigungsmaßgaben jetzt jew. i.d.F. v. 20.09.2023.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung zusammen mit dem Beitrittsbeschluss in der Fränkischen Landeszeitung ortsüblich bekannt zu machen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB) und dies der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.

Mit Bekanntmachung der Genehmigung wird die 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes wirk-sam. Nach der Bekanntmachung zur Genehmigung der 20. Flächennutzungsplanänderung ist auch der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB) – mit dieser zweiten Bekanntmachung wird auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Mühlbuck“ rechtskräftig.