Beschluss:

Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Wasserhut“ in der Fassung vom 20.03.2024 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB).

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Wasserhut“ und die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Parallelverfahren geführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung.

 

Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird vom Planungsbüro durchgeführt.