Beschluss:

 

In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken wurde im Flächennutzungsplan auf die möglichen Immissionsbelastungen hingewiesen und das Sondergebiet mit dem Planzeichen 15.6 (Umgrenzung der Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen des BImSchG) gekennzeichnet.

 

Der Stadtrat stimmt der o. g. Auflage zu und beschließt die (13.) Flächennutzungsplanänderung für das Sondergebiet "Ellwanger Straße".

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung in der Fränkischen Landeszeitung ortsüblich bekannt zu machen und der Regierung von Mittelfranken gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

 

Mit Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.