Beschluss:

Für den im Vorentwurf in der Fassung vom 24.07.2013 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan für das

 

„Gewerbegebiet-Ost - Bildstöckle“

 

mit integriertem Grünordnungsplan und parallel dazu die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes lt. Planentwurf vom 24.07.2013 aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 24.07.2013.

 

Das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Parallelverfahren zusammen mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Grundlage des Verfahrens sind die Planvorentwürfe vom 24.07.2013. Der Aufstellungsbeschluss ist umgehend bekanntzumachen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. In der gleichen Zeit sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend  zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern