Sitzung: 05.06.2019 BGUA/005/2019
Vorlage: 3/067/2019
Beschluss:
Nach Besichtigung der Örtlichkeiten wird das erforderliche Einvernehmen erteilt. Die Situierung des Bauvorhabens ist zusammen mit der Grundstückseigentümerin und dem Stadtbauamt festzulegen.