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Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages gem. Art. 18b GO - vertreten durch Frau S. Klenk, Herrn W. Graser und Herrn H. Beuthner und eingereicht am 17.03.2015
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25.03.2015 Stadtrat TOP 15 öffentlich - Entscheidung
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