Beschluss:

 

Abwägung

 

Die bei der öffentlichen Auslegung aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingereichte Stellungnahme (vom 03.07.2020) ist in der linken Spalte der Anlage 01 beschrieben. Der Stadtrat stimmt dem formulierten Beschlussvorschlag lt. Abwägungstabelle auf der Anlage 01 (rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den vorgetragenen Einwendungen aus der Bürgerschaft zu.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie auch die Stellungnahme einer Nachbargemeinde (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 02 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen lt. Abwägungstabelle in der Anlage 02 (ab Seite 03 bis Seite 11, jew. rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu.

 

Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in den Anlagen 01 und 02 sind Bestandteil des vorliegenden Beschlusses. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Landesfinanzschule Bayern“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

 

Satzungsbeschluss

 

Der vom Planungsbüro TB Markert Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg, gefertigte Bebauungsplan „Sondergebiet Landesfinanzschule Bayern“ mit integriertem Grünordnungsplan mit dem Planteil (zeichnerischer Teil), mit A. Festsetzungen durch Planzeichen, und B. Textliche Festsetzungen, sowie C. Darstellungen als Hinweis, in der Fassung vom 23.09.2019 wird hiermit gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Dem Bebauungsplan sind die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 23.09.2020, die gutachterliche Stellungnahme zu den Schallimmissionsschutztechnischen Untersuchungen vom 07.05.2020 und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 29.05.2020 beigegeben.

 

 

Weiteres Verfahren

 

Die Bürger, welche Änderungsvorschläge bzw. Einwendungen vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan (nach Genehmigung der 17. Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung) gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt (Fränkische Landeszeitung) zu machen und damit in Kraft zu setzen.