Beschluss:

Der Stadtrat hat die in den Anlagen vorgelegten Bedenken, Anregungen und Einwände behandelt, abgewogen und entsprechend der Anlagen (Behandlung Bürgereinwände und TÖB’s) beantwortet. Diese Antworten sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat billigt den Entwurf des VEP „Ellwanger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie Begründung, Umweltbericht und der Änderung des Flächennutzungsplanes (13. Änderung).

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden uns sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Auslegung wird jedoch erst vorgenommen, wenn das inzwischen in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten vorliegt. Dieses Lärmschutzgutachten ist Teil der ausgelegten Unterlagen.

 

Die Behörden uns sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.