Sitzung: 29.11.2017 SR/013/2017
Vorlage: 3/096/2017
Beschluss:
Teil I
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl
für das Plangebiet „Königshain I“
Änderungs-,
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl
beschließt, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl, im
Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Königshain I“ auf der Basis des
vorgelegten Planentwurfes (15. Änderung des Flächennutzungsplanes) vom
29.11.2017 zu ändern (vgl. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB).
Das Änderungsgebiet befindet sich innerhalb des
Bebauungsplanes „Königshain I“ südlich der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St
2220 (Südring) und wird umgrenzt vom Schulweg (aus Flst.Nr. 1717/56) im Westen,
den Südgrenzen der Anwesen am Reiherweg von Norden her, im Osten durch eine vom
Neunmorgenweg her erschlossene Wohnanlage und im Süden durch den an der
Edenkobener Straße gelegenen Samuel-von-Brukenthal-Platz. Der Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl weist derzeit im südlichen
Bereich des Bebauungsplanes „Königshain I“ eine
Gemeinbedarfsfläche aus.
Gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl dargestellte
Gemeinbedarfsfläche entspricht nicht der geplanten Darstellung einer
Wohnbaufläche (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO, die im Zuge der 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Königshain I“ vorgesehen ist.
Die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain
I“ – der Planentwurf
zur 15. Änderung ist zusammen mit der 04. Änderung des Bebauungsplanes
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind entsprechend zu beteiligen. Von einer frühzeitigen Beteiligung
(Öffentlichkeit/Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) wird mit Verweis
auf § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen. Damit bleiben die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Königshain I im
Parallelverfahren. Es wird also gleichzeitig mit der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Königshain I nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Mit der Erarbeitung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Ing.-Büro Härtfelder, Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Der vorgestellte Planentwurf zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird hiermit in der Fassung vom 29.11.2017 gebilligt.
Teil II
4. Änderung des Bebauungsplanes „Königshain I“
in Dinkelsbühl
Billigungs-
und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl hat
in der Stadtratssitzung vom 07.09.2017, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes „Königshain I“ beschlossen. Die Änderung des
Bebauungsplanes „Königshain I“ soll im vereinfachten bzw. beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 (13a) BauGB erfolgen.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Der räumliche Geltungsbereich des
Änderungsverfahrens betrifft die Flur-Nummern 1717/70 und aus 1717/56 Gemarkung
Dinkelsbühl. Geplant ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf der
Flur-Nummer 1717/70 mit einer Wohnanlage. Die derzeit ausgewiesene
Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke widerspricht der geplanten baulichen
Nutzung. Daraus resultierend ergeben sich folgende Änderungen:
1.
Planzeichnung:
-
Art der baulichen Nutzung:
Herausnahme
der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit Kindergarten, stattdessen
Darstellung eines reinen Wohngebietes (WR)
-
Verkehrserschließung:
Geplante Zufahrt zur geplanten
Wohnanlage
-
Darstellung der geplanten Grundstücksgrenzen
-
Darstellung der Baugrenze
-
Geplante Randeingrünung
2.
Festsetzungen durch
Planzeichen und Text:
-
Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke mit
Kindergarten
-
Ergänzung der Dachneigung: 0-10 Grad
Es wird festgestellt, dass die (4.) Änderung des
Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung (Bebauungsplan Königshain I) nicht
berührt und dass aus diesem Grunde die Anwendung des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 BauGB angewandt wird. Die weiter unter § 13 Abs. 1 genannten
Bedingungen werden eingehalten. Das vereinfachte Verfahren lässt gem. § 13 Abs.
2 Ziff. 1 BauGB zu, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 (Bürger/Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 (Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange) BauGB abgesehen werden kann – die Stadt
Dinkelsbühl macht hiervon Gebrauch. Gleichzeitig wird bestimmt, dass eine
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist und dass eine
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung ist der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr.
2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB zu geben sowie die von der Planänderung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB zu beteiligen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6
Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewandt.
Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird darauf hingewiesen, dass von
einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes sowie der
Durchführung der Verfahrensschritte wurde das Ingenieurbüro Härtfelder,
Sebastian-Münster-Str. 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Der vorgestellte Planentwurf zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Königshain I“ wird mit den vorgenannten Änderungen, in der
Fassung vom 29.11.2017, gebilligt.